Informationen
Pflegestärkungsgesetz II seit 1.1.2017
- Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
- Neue Begutachtung
- Änderungen im ambulanten Bereich
- Änderungen im stationären Bereich
- Änderungen in der teilstationären Pflege
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Leistungen für Pflegepersonen